Digitaler Omnibus greift bei zentralen Datenschutzfragen zu kurz

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BfDI kritisiert bei Brüsseler Debatte, dass der Kommissionsvorschlag zentrale Themen wie Datenhandel, Kinderschutz, KI und Verantwortung digitaler Anbieter nicht ausreichend adressiert.

Der Digitale Omnibus ist ein Reformpaket der EU-Kommission, mit dem bestehende Digitalregeln – insbesondere zu Daten, Datenschutz, KI, Cybersicherheit und Cookies – gebündelt, vereinfacht und besser aufeinander abgestimmt werden sollen. Dadurch soll der Verwaltungsaufwand für Unternehmen gesenkt und die Wettbewerbsfähigkeit gesteigert werden. Doch erreicht der Digitale Omnibus diese Ziele? Und bleiben die Grundreche der Bürgerinnen und Bürger weiterhin vergleichbar gut geschützt? Um diese Fragen drehte sich eine hochrangig besetzte Diskussionsrunde, zu der die Bundesbeauftragte für den Datenschutz (BfDI) gemeinsam mit dem Europäischen Datenschutzbeauftragten (EDPS) und dem Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz (BayLfD) am 8. Juni in die Bayerische Landesvertretung in Brüssel eingeladen hatte. 

Andreas Hartl vertrat in der Runde als Stellvertretender Bundesbeauftragter die BfDI, Prof. Dr. Louisa Specht-Riemenschneider. Dabei unterstützte er das Ziel der Omnibus-Gesetzgebung, für mehr Rechtssicherheit, Vereinfachung und Abbau bürokratischer Hürden zu sorgen. Dazu gehörten u.a. Klarstellungen, z.B. zur Definition wissenschaftlicher Forschung, und Entlastungen wie z.B. die Verlängerung der Meldefrist von Datenschutzverletzungen oder einheitliche Formulare für Datenschutz-Folgenabschätzungen. Gleichzeitig mahnte Hartl an, dass der substantielle Schutzstandard der DSGVO aufrecht erhalten bleiben müsse: „Gesetze müssen Grundrechten dienen.“ Auch andere Panel-Teilnehmende waren besorgt, dass die Vorschläge der Kommission an einigen Stellen über eine bloße gesetzliche Festschreibung bisheriger Rechtsprechung und Vereinfachung hinausgehen. Als besonders tiefgreifendes Beispiel wurde dabei die vorgeschlagene Änderung der Definition von personenbezogenen Daten genannt.

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