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FINMA schliesst Enforcementverfahren gegen Julius Bär ab

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Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA hat ein Enforcement-verfahren gegen die Bank Julius Bär im Zusammenhang mit den Private Debt-Kreditvergaben an einen europäischen Konzern sowie mit der Führung von Kundenbeziehungen im Umfeld zweier russischer PEP, sogenannte politisch exponierte Personen, abgeschlossen. Sie stellt dabei fest, dass das Institut in schwerer Weise gegen aufsichtsrechtliche Bestimmungen verstossen hat, insbesondere gegen die Anforderungen an ein angemessenes Risikomanagement sowie gegen die rechtlichen Pflichten im Bereich der Geldwäschereibekämpfung. Die FINMA schliesst damit das fünfte Enforcementverfahren gegen die Julius Bär innert weniger als zehn Jahre ab. Bereits während des Verfahrens hat die Bank viele von der FINMA auferlegte Sofortmassnahmen ergriffen. Weitere Massnahmen mit Abschluss des Enforcementverfahrens sollen nun sicherstellen, dass die beabsichtigten Verbesserungen in der Compliance- und Risikokultur institutsweit effektiv und nachhaltig umgesetzt werden. Gewisse Sofortmassnahmen konnten mit Abschluss des Verfahrens hingegen aufgehoben oder erleichtert werden.

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September 29, 2026 05:00
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