Bundeskabinett beschließt Notfallreform
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Das Bundeskabinett hat am Mittwoch, den 22. April 2026, den Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung beschlossen. Zentrales Ziel ist eine bedarfsgerechte, qualitativ hochwertige und wirtschaftliche Notfallversorgung, die sektorenübergreifend unter Berücksichtigung von regionalen Besonderheiten organisiert wird.
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