Ausprobieren statt Abwarten: Bundesrat stimmt Stärkung und Ausweitung von Reallaboren in Deutschland zu
Pressemitteilung 58/2026 Der Bundesrat hat heute den finalen Schritt unternommen, um eine bessere und schnellere Umsetzung von Reallaboren in Deutschland zu ermöglichen. Damit wird Deutschland als Wirtschafts- und Innovationsstandort nachhaltig gestärkt, da mehr Freiräume für neue Ideen geschaffen und bürokratische Hürden für deren Erprobung abgebaut werden. Grundlage ist das Bundeserprobungsgesetz, dem der Bundesrat heute zugestimmt hat. In Reallaboren werden neue Ideen für eine begrenzte Zeit unter möglichst realen Bedingungen getestet. Bisher scheitert das oft an bürokratischen Hürden. Das ändert sich jetzt: Das Gesetz erleichtert den Weg von der Idee über die Erprobung bis in die breite Anwendung, indem es Genehmigungsprozesse innovationsfreundlicher ausgestaltet und dafür sorgt, dass Erkenntnisse aus Erprobungen beim Gesetzgeber ankommen. Neu ist auch, dass Behörden durch eine allgemeine Erprobungsklausel künftig Maßnahmen zur Vereinfachung oder Beschleunigung von Verwaltungs- und Genehmigungsverfahren im Reallabor testen dürfen, z. B. durch den Einsatz von KI oder dem Zusammenlegen mehrerer Verfahrensschritte – dazu können sie von verwaltungsrechtlichen Regelungen abweiche...
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