Apple ändert Regeln für personalisierte Werbung in Apps

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Apple wird die Regeln ändern, nach denen App-Anbieter auf iPhones und iPads Nutzerdaten für personalisierte Werbung verwenden können. Das Bundeskartellamt hatte beanstandet, wie Apple für eigene Angebote und für Apps anderer Anbieter unterschiedliche Abfragen gestaltet hat. Apple hält seine Regeln (aufgestellt im sog. „App Tracking Transparency Framework“, ATTF) zwar für wettbewerbskonform, hat aber dennoch Verpflichtungszusagen angeboten, die das Bundeskartellamt nun für bindend erklärt hat. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.

Mit dem ATTF hat Apple für Drittanbieter von Apps Vorgaben für die Nutzung von Daten auf iPhones und iPads eingeführt. Für bestimmte Formen der unternehmensübergreifenden Datennutzung benötigen Drittanbieter von Apps neben einer datenschutzrechtlichen Einwilligung eine zusätzliche Zustimmung der Nutzerinnen und Nutzer über ein von Apple vorgegebenes Abfragefenster. Für Apples eigene Angebote gelten diese ATTF-Vorgaben dagegen nicht; Apple verwendet  Nutzerdaten aus dem eigenen Ökosystem und daher für die Einwilligung in personalisierte Werbung ein eigenes Abfragefenster.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: „Ein wirksamer Schutz persönlicher Daten und der Privatsphäre ist bei der Nutzung von Apps von zentraler Bedeutung. Apple kann für seine Nutzerinnen und Nutzer auch ein Schutzniveau vorsehen, das über die gesetzlichen Mindestanforderungen hinausgeht. Wenn Apple aber in seinem Ökosystem zusätzliche Regeln für die Nutzung von Daten aufstellt, darf es nach unseren besonderen Missbrauchsvorschriften für große Digitalkonzerne die eigenen Angebote dabei nicht besser behandeln als die seiner Wettbewerber. Genau darin lag der Kern unserer wettbewerblichen Bedenken. Apple wird die Nutzerabfragen nun deutlich angleichen und den Drittanbietern von Apps mehr Möglichkeiten geben, die erforderlichen Abfragen sinnvoll miteinander zu verbinden.“

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