Pflanzenschutzmittel: Abbau der hängigen Zulassungsgesuche bis 2032

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Bevor Pflanzenschutzmittel auf den Markt gebracht werden können, benötigen sie eine Zulassung durch den Bund. Überprüft werden dabei die Wirksamkeit der Produkte sowie ihre Risiken für Mensch und Umwelt. Aufgrund dieser komplexen Abklärungen und knappem Personalbestand wuchs die Anzahl offener Zulassungsgesuche über mehrere Jahre an. Die hängigen Anträge verzögern insbesondere die Einführung moderner Pflanzenschutzmittel. An seiner Sitzung vom 25. September 2026 hat der Bundesrat beschlossen, die hängigen Zulassungsgesuche innert sechs Jahren abzubauen.

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