Konversionsmassnahmen: Bundesrat offen für gesetzliche Regelung auf Bundesebene
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Konversionsmassnahmen gegen lesbische, schwule, bisexuelle, trans und queere (LGBTIQ+) Menschen kommen auch in der Schweiz vor und können bei Betroffenen erhebliches Leid verursachen. Zu diesem Schluss kommt ein Bericht, den der Bundesrat am 2. September 2026 in Erfüllung eines Postulats verabschiedet hat. Er lehnt solche Praktiken klar ab und hält fest, dass das geltende Recht bereits einen umfassenden Schutz bietet. Da eine zunehmende Zahl von Kantonen eigene rechtlichen Massnahmen ergreift, könnte eine präzisere Regelung auf Bundesebene jedoch geprüft werden.
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