Sicherheitsmerkmale auf Arzneimittelpackungen sollen freiwillig sein
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Sicherheitsmerkmale auf den Medikamentenverpackungen können verhindern, dass gefälschte Arzneimittel in den legalen Verkauf gelangen. Das Heilmittelgesetz sieht vor, dass solche Sicherheitsmerkmale freiwillig angebracht und überprüft werden. Bei Bedarf kann der Bundesrat die obligatorische Anbringung und Überprüfung vorschreiben. Da der Bundesrat an einer freiwilligen Lösung festhalten will, beantragt er, die Motion Ettlin (22.3859), die ein Obligatorium verlangt, in diesem Punkt abzuschreiben.
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