Deklaration tierischer Lebensmittel: Vernehmlassung der Länderlistenverordnung eröffnet

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Ab Mitte 2027 müssen Fleisch, Eier und Milch gekennzeichnet werden, wenn sie von Tieren stammen, bei denen bestimmte schmerzhafte Eingriffe vorgenommen wurden. Diese Regelung dient der transparenten Information von Konsumentinnen und Konsumenten. Lebensmittel aus Staaten, die diese Eingriffe ohne Betäubung oder Schmerzausschaltung verbieten, müssen nicht gekennzeichnet werden. Das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) hat Listen der kennzeichnungsfreien Länder erstellt und am 22. Juni 2026 die Vernehmlassung dazu eröffnet.

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