Bundesrat verabschiedet Botschaft zum Einsatz von Impfstoffen gegen Tierseuchen in Notsituationen

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Der Bundesrat hat am 5. Juni 2026 die Botschaft zur Änderung des Tierseuchengesetzes verabschiedet. Ziel ist es, eine gesetzliche Grundlage zu schaffen, damit in Notsituationen bei Tierseuchen rasch und rechtssicher reagiert werden kann. Künftig soll es im Fall von Tierseuchen unter bestimmten Bedingungen erlaubt sein, nicht zugelassene Impfstoffe und andere immunologische Tierarzneimittel zur Vorbeugung oder Eindämmung einer Seuche in Verkehr zu bringen. Dies setzt voraus, dass in der Schweiz oder im Ausland keine zugelassenen Präparate vorhanden sind.

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