Importverbot für tierquälerisch erzeugte Pelze: Mehr Zeit für Anpassung der Produktion

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Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 5. Juni 2026 die Übergangsbestimmungen für das Importverbot für tierquälerisch erzeugte Pelzprodukte verlängert, das am 1. Juli 2025 in Kraft gesetzt wurde. Damit erhält die Pelzbranche die notwendige Zeit, um die Produktionssysteme an die Anforderungen des geplanten Zertifizierungsprogramms für nicht-tierquälerisch erzeugte Pelze anzupassen. Für eine Zertifizierung werden umfassende Verbesserungen an den Produktionsstätten im Sinne des Tierwohls notwendig. Mit den neuen Fristen dürfen tierquälerisch erzeugte Pelzerzeugnisse ab dem 1. Juli 2029 nicht mehr eingeführt und ab dem 1. Juli 2030 nicht mehr verkauft werden.

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