PFAS: Konsumierende schützen und belasteten Betrieben eine Produktionsumstellung ermöglichen

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Wegen hohen PFAS-Belastungen können manche landwirtschaftliche Betriebe die geltenden PFAS-Höchstwerte für Lebensmittel nicht einhalten. Dadurch dürfen sie ihre Produkte nicht vermarkten, was sie vor wirtschaftliche Herausforderungen stellt. Als abfedernde Massnahme hat der Bundesrat am 27. Mai 2026 die Umsetzung der Motion 25.3421 in die Vernehmlassung geschickt: PFAS-belastete Betriebe sollen mehr Zeit für eine Produktionsumstellung erhalten und weiterhin ein wirtschaftliches Auskommen erzielen können. Gleichzeitig hat der Bundesrat beschlossen, PFAS-belastete Betriebe in Härtefällen finanziell zu unterstützen. Parallel dazu hat das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) eine Weisung erlassen, um den einheitlichen Vollzug der PFAS-Höchstgehalte durch die Kantone sicherzustellen.

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