WEKO sichert Marktzugang im Gesundheitswesen
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Der Marktzugang für Gesundheitsdienstleister steht seit mehreren Jahren im Fokus der Wettbewerbskommission (WEKO). Die WEKO setzt sich für einen binnenmarktrechtskonformen Marktzugang im Interesse der betroffenen Dienstleister ein. Das Bundesgericht hat mit zwei jüngst ergangenen Urteilen diese Bemühungen der WEKO gestützt.
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