WEKO stellt Untersuchung gegen Swisscom ein

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Bern, 16.09.2025 — Die WEKO führte zwei Untersuchungen gegen Swisscom zur Vernetzung von Unternehmensstandorten über Breitband durch. Letztes Jahr hob das Bundesgericht den ersten WEKO-Entscheid auf. Die WEKO stellt deshalb die Folgeuntersuchung ein.

Die WEKO kam Ende 2015 in einer ersten Untersuchung gegen Swisscom zum Schluss, dass Swisscom ihre marktbeherrschende Stellung bei der Ausschreibung zur Vernetzung der Poststandorte über Breitband missbrauchte. Die WEKO büsste Swisscom dafür, dass sie Wettbewerber behinderte und unangemessen hohe Preise durchsetzte (vgl. Medienmitteilung vom 19. November 2015). Im Nachgang eröffnete die WEKO Mitte 2020 eine Folgeuntersuchung gegen Swisscom hinsichtlich der Standortvernetzung weiterer Unternehmen.

Im März 2024 hob das Bundesgericht den ersten Entscheid der WEKO auf. Es hielt fest, dass Swisscom ihre marktbeherrschende Stellung nicht missbraucht hatte. Da die Folgeuntersuchung die gleiche Verhaltensweise von Swisscom betrifft, stellt die WEKO das hängige Verfahren ein.

Der Entscheid der WEKO kann an das Bundesverwaltungsgericht weitergezogen werden.

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