WEKO untersucht relative Marktmacht bei Nivea-Produkten
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Die Wettbewerbskommission (WEKO) hat eine Untersuchung gegen Beiersdorf eröffnet. Beiersdorf verweigert der Migros mutmasslich den Bezug von Produkten der Marke Nivea zu gleichen Konditionen wie im Ausland. Falls Beiersdorf gegenüber der Migros relativ marktmächtig ist, kann diese Verhaltensweise gegen das Kartellgesetz verstossen.
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