Schweiz übernimmt neue EU-Bestimmungen für die Luftfahrt
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Der Gemischte Ausschuss des bilateralen Luftverkehrsabkommens Schweiz-EU hat am 26. November 2025 die Übernahme mehrerer EU-Erlasse durch die Schweiz beschlossen. Sie dienen dazu, in der europäischen Zivilluftfahrt ein hohes und einheitliches Sicherheitsniveau aufrechtzuerhalten. Der Bundesrat hatte die Übernahme der neuen Bestimmungen am 12. November 2025 genehmigt. Die neuen Bestimmungen betreffend die Bodenabfertigung, das Flugverkehrsmanagement und die Flugsicherheit. Sie treten am 1. Februar 2026 in Kraft.
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