Schweiz übernimmt neue EU-Bestimmungen für die Luftfahrt
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Der Gemischte Ausschuss des Luftverkehrsabkommens Schweiz-EU hat am 25. Juli 2025 die Übernahme mehrerer Erlasse durch die Schweiz beschlossen. Sie dienen dazu, in der europäischen Zivilluftfahrt ein hohes und einheitliches Sicherheitsniveau aufrechtzuerhalten. Im Umweltschutz schaffen sie gleiche Wettbewerbsbedingungen. Der Bundesrat hatte die Übernahme der neuen Bestimmungen an seiner Sitzung vom 25. Juni 2025 genehmigt. Die neuen Bestimmungen bezüglich Sicherheit und Flugverkehrsmanagement treten am 1. August 2025 in Kraft, jene im Umweltbereich am 1. Januar 2026.
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