Zivile Staatsluftfahrt: Neue Verordnung für Flüge der Blaulichtorganisationen
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Die geltende Praxis in einer eigenständigen Verordnung für bemannte und unbemannte Staatsflüge abbilden: So lautet das Ziel der neuen Verordnung über die zivile Staatsluftfahrt. Dabei geht es um Flüge im Zoll- und Polizeidienst sowie zur Suche, Rettung und Gefahrenabwehr. Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) unterbreitet den Verordnungsentwurf den interessierten Kreisen zur Anhörung.
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- October 03, 2026 20:43
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