Inkrafttreten der Verordnung über die «Interoperabilität zwischen Schengen/Dublin-Informationssystemen»
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Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 6. Mai 2026 entschieden, die Verordnung über die «Interoperabilität zwischen Schengen/Dublin-Informationssystemen» auf den 12. Juni 2026 in Kraft zu setzen. Damit sollen die Informationssysteme der Europäischen Union effizienter abgefragt werden können. Mit der Interoperabilität wird die Sicherheit in der Schweiz sowie im gesamten Schengen-Raum gestärkt.
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