Achtung bei der Einfuhr von Feuerwerk für den Nationalfeiertag am 1. August
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Jedes Jahr wird anlässlich der Feierlichkeiten zum 1. August viel Feuerwerk in die Schweiz eingeführt. Dabei sind die geltenden Einfuhrbestimmungen einzuhalten, weil nicht alle Produkte in der Schweiz zugelassen sind. Verstösse gegen das Sprengstoffgesetz werden zur Anzeige gebracht.
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