Erleichterungen für Tierhalter: Stall­umbau ohne Doppelarbeiten
Kabinett beschließt Verlängerung für Umsetzungsfristen der TA Luft bis Ende 2029
Die Bundesregierung hat eine Neuregelung auf den Weg gebracht, die unnötige Doppelarbeiten beim Umbau von Ställen vermeidet. Die Neuregelung verhindert, dass Tierhalterinnen und Tierhalter zunächst in die Umsetzung bestehender Anforderungen der Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft) investieren und im Anschluss aufgrund neuer europäischer Vorgaben erneut nachrüsten müssten. Dadurch müssen zudem Behörden nicht innerhalb kurzer Zeit zweimal dieselben Anlagen überprüfen. Hintergrund ist ein anstehender Durchführungsbeschluss der Europäischen Union zu EU-weit einheitlichen Umweltstandards für die Schweine- und Geflügelhaltung (Uniform Conditions for Operating Rules for Livestock, UCOL), aus dem sich neue Anforderungen für die Tierhaltung ergeben können. Bundesumweltministerium (BMUKN) und Bundeslandwirtschaftsministerium (BMLEH) hatten sich hier erfolgreich für eine praxisnahe und pragmatische Lösung im Sinne der Tierhalter eingesetzt.
Die Fristverlängerung erfolgt unabhängig von der nationalen Umsetzung des UCOL-Beschlusses: Sie wird mit dem heutigen Kabinettsbeschluss über eine Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Umsetzung von BVT-Schlussfolgerungen (Beste Verfügbare Techniken) für "Schlachtanlagen sowie für die Verarbeitung tierischer Nebenprodukte und/oder essbarer Schlachtnebenprodukte" auf den Weg gebracht, mit der die entsprechende besondere technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft für bestimmte Anlagenarten der Hauptgruppe 7 "Nahrungs-, Genuss- und Futtermittel, landwirtschaftliche Erzeugnisse" angepasst wird. Der Bundesrat muss der Verordnung noch zustimmen.
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Source: Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit.
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