Kapitalerträge der Krankenversicherer für die Prämiensenkung: Das geltende freiwillige System reicht aus
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Die Krankenversicherer müssen ihre gesamten Kapitalerträge nicht zur Prämiensenkung einsetzen. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass der freiwillige Charakter des heutigen Mechanismus ausreicht. An seiner Sitzung vom 14. Oktober 2026 hat er den Bericht in Erfüllung des Postulats 22.3930 Feller «Die gesamten Kapitalmarkterträge der Krankenversicherer für die Prämiensenkung verwenden» genehmigt.
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