FINMA beurteilt die Notfall- und Stabilisierungspläne von Zürcher Kantonalbank, Raiffeisen und PostFinance

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FINMA beurteilt die Notfall- und Stabilisierungspläne von Zürcher Kantonalbank, Raiffeisen und PostFinance

Systemrelevante Banken müssen der FINMA jährlich einen Notfall- und einen Stabilisierungsplan zur Beurteilung vorlegen. Der Notfallplan zeigt auf, wie die ununterbrochene Weiterführung der für die schweizerische Volkswirtschaft systemrelevanten Funktionen bei Insolvenzgefahr sichergestellt werden kann. Der Stabilisierungsplan legt dar, wie die Bank sich in einer finanziellen Krisensituation aus eigener Kraft nachhaltig stabilisieren kann.  


Die FINMA informiert nun über ihre Beurteilung der im Jahr 2025 eingereichten Pläne. Über die Krisenplanung der UBS wird die FINMA im Spätherbst 2026 separat berichten.

Notfallpläne von ZKB und Raiffeisen erfüllen die regulatorischen Anforderungen

Die Notfallpläne der Zürcher Kantonalbank (ZKB) und der Raiffeisen entsprechen den regulatorischen Anforderungen. Diese Beurteilung bedeutet nicht, dass die Weiterführung der systemrelevanten Funktionen in jedem denkbaren Krisenszenario uneingeschränkt gewährleistet ist. Die regulatorischen Anforderungen an inlandorientierte systemrelevante Banken sehen im Vergleich zu global tätigen systemrelevanten Banken insbesondere eine geringere Verlustabsorptionskapazität vor. In besonders schweren Krisenszenarien kann dies die Handlungsmöglichkeiten einschränken.


Der Notfallplan der PostFinance entspricht derzeit noch nicht allen regulatorischen Anforderungen. PostFinance erfüllt seit Ende 2025 die Vorgaben bezüglich zusätzlicher verlustabsorbierender Mittel und hat ihre Alternativstrategie weiterentwickelt. Die darin vorgesehenen Handlungsoptionen für den Fall, dass eine Restrukturierung und Weiterführung der Bank nicht möglich sind, müssen jedoch noch weiter konkretisiert werden. Dabei ist auch der gesetzliche Grundversorgungsauftrag von PostFinance zu berücksichtigen. Die derzeit in Vernehmlassung befindliche Anpassung des Postgesetzes soll diesbezügliche Rechtsunsicherheiten reduzieren.

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