Bundeskartellamt gibt Übernahme von 38 tegut-Märkten durch REWE unter Nebenbestimmungen frei
Das Bundeskartellamt hat die geplante Übernahme von 38 tegut-Lebensmittelmärkten durch REWE unter Nebenbestimmungen freigegeben. REWE hat sich verpflichtet, für einen Zeitraum von vier Jahren auf den Erwerb von zwei weiteren tegut-Standorten in Marburg und Schlüchtern zu verzichten. Damit werden die wettbewerblichen Bedenken des Bundeskartellamtes in insgesamt drei lokalen Markträumen ausgeräumt bzw. auf ein fusionskontrollrechtlich hinzunehmendes Maß reduziert. Erst kürzlich hatte das Bundeskartellamt bereits die Übernahme zahlreicher tegut-Märkte durch EDEKA unter Nebenbestimmungen freigegeben (siehe Pressemitteilung vom 28. September 2026).
Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: „Wir haben auch die geplante Übernahme von tegut-Märkten durch REWE eingehend geprüft. Ohne die Zusagen hätte der Zusammenschluss in drei regionalen Märkten zu einer erheblichen Behinderung des wirksamen Wettbewerbs geführt. REWE hat sich nun verpflichtet, auf den Erwerb von zwei Standorten für vier Jahre zu verzichten. Damit verhindern wir, dass sich die Wettbewerbsbedingungen für die Verbraucherinnen und Verbraucher in den betroffenen Regionen erheblich verschlechtern. Der weit überwiegende Teil des Vorhabens kann zugleich freigegeben werden.“
Ursprünglich hatte REWE den Erwerb von 40 tegut-Lebensmittelmärkten sowie zwei Immobilien angemeldet. Das Bundeskartellamt hat das Vorhaben seit April 2026 geprüft und den Beteiligten Ende August seine vorläufige wettbewerbliche Bewertung übermittelt. Die Übernahme der beiden Immobilien wurde ebenfalls freigegeben.
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Source: Bundeskartellamt.
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