Stabile Entwicklung 2026, insgesamt keine Spielräume in 2027 und weiterhin Konsolidierungsbedarf

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Den Ergebnissen der 171. Steuerschätzung zufolge liegen die Steuereinnahmen für Bund, Länder und Gemeinden unter Berücksichtigung der bis Oktober 2026 in Kraft getretenen Steuerrechtsänderungen in diesem Jahr bei einem Volumen von 997,9 Mrd. Euro. Diese Aufkommenserwartung ist sehr nah am Ergebnis der vorherigen Schätzung im Mai 2026. In den weiteren Jahren des Schätzzeitraums liegen die erwarteten Einnahmen gesamtstaatlich im Vergleich zur Schätzung im Mai 2026 durchschnittlich jährlich um rund 11 Milliarden höher. 

Bundesfinanzminister Lars Klingbeil: „Wir können für 2026 mit einer stabilen Entwicklung der Steuereinnahmen rechnen trotz internationaler Krisen und Unsicherheiten. Wir haben auf diese Krisen reagiert. Und wir stehen robust da. Für 2027 gewinnen wir insgesamt keine neuen Spielräume hinzu, wir müssen aber auch keine neuen Lücken schließen. Darüber hinaus gilt aber ganz klar: Wir werden im Bundeshaushalt weiter konsolidieren müssen, um uns Handlungsspielräume für die Zukunft zu erarbeiten.“ 

Steuerschätzung Mai 2026: Steuereinnahmen Bund

Auf Basis der unten aufgeführten Annahmen werden die Steuereinnahmen insgesamt dieses Jahr ungefähr so hoch ausfallen wie in der Steuerschätzung vom Mai 2026 prognostiziert. In den kommenden Jahren dürften die Einnahmen dann höher ausfallen als im Mai 2026 veranschlagt. 

Durchgehend höhere Einnahmeerwartungen haben Länder und Gemeinden zu verzeichnen. Auf Bundesebene ergeben sich in einigen Jahren niedrigere Steuereinnahmen als noch in der 170. Steuerschätzung im Mai angenommen. 

Die Ergebnisse der Steuerschätzung für die Jahre 2026 bis 2031 werden in Anlage 1 differenziert nach Bund, Ländern, Gemeinden und EU aufgeführt. Anlage 2 stellt die Abweichungen zwischen den Ergebnissen der aktuellen Steuerschätzung und der vorherigen Steuerschätzung vom Mai 2026 dar. Die gegenüber der vorangegangenen Schätzung vom Mai 2026 neu berücksichtigten Gesetze und sonstigen Regelungen sind in der Fußnote 1 zur Anlage 2 dargestellt. 

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Source: Bundesministerium der Finanzen.

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