Streit mit der Fluggesellschaft: Schlichtung soll flexibler werden

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Wer sich mit einer Fluggesellschaft streitet, etwa über eine Entschädigung für einen verspäteten oder annullierten Flug, kann ein kostenloses außergerichtliches Schlichtungsverfahren führen. Diese Verfahren sollen künftig schneller und effizienter werden. Reagiert eine Fluggesellschaft nicht auf ein Schlichtungsverfahren, soll die Schlichtungsstelle des Bundesamts für Justiz (BfJ) künftig darauf verzichten können, einen Schlichtungsvorschlag auszuarbeiten. Die gewonnene Zeit kommt den Verfahren zugute, in denen eine Einigung realistisch ist. Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) hat dazu heute einen Verordnungsentwurf veröffentlicht.

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