Das Zentrale Vorsorgeregister wird digitaler
Das Zentrale Vorsorgeregister (ZVR) wird um eine neue Funktion erweitert. Sie wird Ärztinnen und Ärzten sowie Betreuungsgerichten künftig die Arbeit erleichtern. Das ZVR ist eine Datenbank, in der Informationen zu Vorsorgeregelungen gespeichert sind. Vorsorgeregelungen sind insbesondere Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten. Bislang gibt das ZVR Auskunft darüber, ob eine entsprechende Vorsorgeregelung besteht, und wo das entsprechende Dokument aufbewahrt wird. Künftig soll es auch möglich sein, direkt über das ZVR das registrierte Dokument einzusehen: Ärztinnen, Ärzte und Betreuungsgerichte sollen also dem ZVR unmittelbar entnehmen können, welchen Inhalt zum Beispiel eine dort registrierte Patientenverfügung hat.
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