Weiterer Gesetzentwurf zum Schutz bei häuslicher Gewalt: Neue Regeln für die Lösung aus einem gemeinsamen Mietvertrag und für den Schutz von Angehörigen

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Pressemitteilung Nr. 64/2026
05. Oktober 2026

Betroffene von Gewalt, die mit dem Täter zusammen eine Wohnung gemietet haben, sollen sich künftig einfacher aus dem gemeinsamen Mietvertrag lösen können. Zudem soll eine gewaltbetroffene Person vom Täter verlangen können, dass er für finanziellen Verpflichtungen aus dem Mietverhältnis aufkommt, die nach ihrem Auszug entstanden sind. Das sieht ein Gesetzentwurf vor, den das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) heute veröffentlicht hat. Der Entwurf schlägt darüber hinaus vor, weitere Personen in den Schutz durch das Gewaltschutzgesetz einzubeziehen: insbesondere Kinder und pflegebedürftige Angehörige, die im selben Haushalt wie das Opfer leben und von diesem betreut und unterstützt werden. Familiengerichte sollen für Personen, die von der gewaltbetroffenen Person abhängig sind, die gleichen Schutzmaßnahmen anordnen können, die sie für die gewaltbetroffene Person treffen.

Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz Dr. Stefanie Hubig erklärt dazu:

„Der Weg in ein selbstbestimmtes und sicheres Leben ist nach häuslicher Gewalt oft noch lang. Wir wollen ihn etwas einfacher machen. Wer häusliche Gewalt erlebt hat, soll sich leichter aus einem gemeinsamen Mietvertrag mit dem Täter lösen können."

Der Gesetzentwurf ergänzt die Vielzahl an Maßnahmen, die das BMJV im letzten Jahr gegen häusliche Gewalt und Gewalt an Frauen auf den Weg gebracht hat. Konkret sind folgende Änderungen geplant: 

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