Weiterer Gesetzentwurf zum Schutz bei häuslicher Gewalt: Neue Regeln für die Lösung aus einem gemeinsamen Mietvertrag und für den Schutz von Angehörigen

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Betroffene von Gewalt, die mit dem Täter zusammen eine Wohnung gemietet haben, sollen sich künftig einfacher aus dem gemeinsamen Mietvertrag lösen können. Zudem soll eine gewaltbetroffene Person vom Täter verlangen können, dass er für finanziellen Verpflichtungen aus dem Mietverhältnis aufkommt, die nach ihrem Auszug entstanden sind. Das sieht ein Gesetzentwurf vor, den das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) heute veröffentlicht hat. Der Entwurf schlägt darüber hinaus vor, weitere Personen in den Schutz durch das Gewaltschutzgesetz einzubeziehen: insbesondere Kinder und pflegebedürftige Angehörige, die im selben Haushalt wie das Opfer leben und von diesem betreut und unterstützt werden. Familiengerichte sollen für Personen, die von der gewaltbetroffenen Person abhängig sind, die gleichen Schutzmaßnahmen anordnen können, die sie für die gewaltbetroffene Person treffen.

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