Gewaltschutz vor dem Familiengericht: Bundesregierung beschließt Gesetzentwurf

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Pressemitteilung Nr. 66/2026
07. Oktober 2026

Wer häusliche Gewalt erlebt, muss sich oft auch nach der Trennung weiter mit dem Täter auseinandersetzen. Gerade wenn die Betroffenen mit dem Täter gemeinsame Kinder haben, müssen häufig noch rechtliche Fragen vor dem Familiengericht geklärt werden. Dieser Prozess ist für die Betroffenen belastend und kann teilweise sogar mit neuen Gefahren verbunden sein. Zukünftig sollen Betroffene von häuslicher Gewalt in Verfahren vor den Familiengerichten besser geschützt werden.

Ein Gesetzentwurf, den das Bundeskabinett auf Vorschlag des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz heute beschlossen hat, sieht unter anderem vor, dass Betroffene von häuslicher Gewalt zukünftig die Wahl zwischen mehreren Gerichtsstandorten haben. Damit sollen sie ihren aktuellen Wohn- oder Aufenthaltsort einfacher geheim halten können. Außerdem wird für Streitigkeiten über den Umgang mit den gemeinsamen Kindern oder das Sorgerecht klargestellt: Wenn es vor Gericht Hinweise darauf gibt, dass häusliche Gewalt ausgeübt wurde, dann muss die Richterin oder der Richter frühzeitig reagieren und diesen Hinweisen nachgehen. Geregelt werden soll auch, dass Familienrichterinnen und Familienrichter besondere Fachkenntnisse darüber haben müssen, wie sich häusliche Gewalt entwickelt und welche Folgen sie hat. So sollen sie Hinweise für häusliche Gewalt besser erkennen und die Auswirkungen auf Betroffene besser einschätzen können. Zudem soll im Scheidungsrecht klargestellt werden: Wenn häusliche Gewalt ausgeübt wurde, ist eine Scheidung in der Regel bereits vor Ablauf des Trennungsjahres möglich.

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Source: Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz.

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