Gewaltschutz vor dem Familiengericht: Bundesregierung beschließt Gesetzentwurf

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Wer häusliche Gewalt erlebt, muss sich oft auch nach der Trennung weiter mit dem Täter auseinandersetzen. Gerade wenn die Betroffenen mit dem Täter gemeinsame Kinder haben, müssen häufig noch rechtliche Fragen vor dem Familiengericht geklärt werden. Dieser Prozess ist für die Betroffenen belastend und kann teilweise sogar mit neuen Gefahren verbunden sein. Zukünftig sollen Betroffene von häuslicher Gewalt in Verfahren vor den Familiengerichten besser geschützt werden.

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