Absicherung des Schöffenamts gegen Verfassungsfeinde: Bundesjustizministerium legt Gesetzentwurf vor
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Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat heute einen Gesetzentwurf vorlegt, mit dem das Deutsche Richtergesetz geändert werden soll. Das Vorhaben betrifft insbesondere die Berufung von ehrenamtlichen Richterinnen und Richtern, also insbesondere von Schöffinnen und Schöffen. Ihre Verfassungstreue soll sichergestellt werden. Deshalb soll gesetzlich klargestellt werden, dass Personen nicht in das Schöffenamt berufen werden können, wenn sie keine Gewähr dafür bieten, dass sie für die freiheitlich demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintreten. Neu geregelt werden soll außerdem, dass Personen bereits dann für das Schöffenamt disqualifiziert sind, wenn sie zu einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder zu einer Freiheitsstrafe verurteilt wurden. Des Weiteren soll geregelt werden, dass Schöffinnen und Schöffen nach Ablauf ihrer Amtszeit noch solange im Amt bleiben, bis eine Neuwahl von Schöffinnen und Schöffen stattgefunden hat. So soll sichergestellt werden, dass eine etwaige Blockierung der Schöffenwahl keine Auswirkungen auf die Funktionsfähigkeit der Justiz hat. Weitere Änderungen im Entwurf betreffen u.a. die juristische Ausbildung – in...
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